Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abgeltung des Urlaubs, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, begründet einen Zahlungsanspruch. Dieser Abgeltungsanspruch unterliegt der gesetzlichen Verjährung.
Trotz hochsommerlicher Temperaturen verbrachten 18 Seniorinnen und Senioren einen interessanten Vormittag bei dem Elzer Traditionsunternehmen Waggonbau Graaff.
Die Strukturen der Demokratie müssen wieder gestärkt werden.
IG Metall fordert zum Weltfrauentag echte Fortschritte bei der Gleichstellung.
Das Problem bei der Rente ist nicht die künftige Entwicklung der Beitragssätze, sondern die des Sicherungsniveaus. Das betrifft ältere wie jüngere Beschäftigte gleichermaßen.
Die Realität ist für viele Frauen geprägt von schlechteren Einkommensperspektiven, höheren Belastungen durch Sorgearbeit und fehlender Absicherung.
Die Entgelte der Beschäftigten in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie steigen in zwei Stufen und die Mitglieder erhalten zusätzlich zum zweiten Mal einen Bonus.
Es gibt jetzt monatlich 3,1 Prozent tabellenwirksam mehr Geld.
Studien zur Wirkung von betrieblicher und Unternehmensmitbestimmung