Gemeinsam! SBV-Wahlen 2026 „Von einer starken Schwerbehindertenvertretung profitieren alle Beschäftigten.“

Die IG Metall und die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben aus der Region bereiten gemeinsam die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung (SBV) im Herbst vor.

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 Von Oktober bis November stehen die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretungen (SBV) an. „Die SBV macht sich stark für die Belange der Menschen mit Behinderung bzw. der Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind“, so der zuständige Gewerkschaftssekretär Mike Wasner.

Im Zuständigkeitsbereich unserer Geschäftsstelle ist in Betrieben mit etwa 150 Beschäftigten die Wahl einer SBV nahezu obligatorisch. Unter dem Motto "Gemeinsam!" begleitet die IG Metall die Wahlen. „Die Schwerbehindertenvertreter*innen sind die kompetenten Ansprechpartner*innen für alle Beschäftigten im Betrieb“, hebt Mike Wasner das Engagement der SBVen hervor. „Sie setzen sich für die Gesundheit erhaltende Arbeit und für die gleichberechtigte Teilhabe der betroffenen Beschäftigten ein. Zudem fördern sie die Prävention im Betrieb, um gesundheitliche Schäden durch Arbeit zu vermeiden.“

Derzeit berät und unterstützt die IG Metall 23 Schwerbehindertenvertretungen, die die Interessen von rund 790 Menschen mit Behinderung und Gleichgestellten wahrnehmen. „Bereits im Juli führten wir Qualifizierungen der Aktiven zur Durchführung der Wahlen durch“, skizziert Mike Wasner einen Teil der Aktivitäten der Gewerkschaft. „Nach dem Sommerurlaub nutzen wir zusammen mit den Schwerbehindertenvertretungen auch unsere Möglichkeiten in den Betrieben mit Veröffentlichungen oder auf Versammlungen, um über die bevorstehenden Wahlen zu informieren.“

Das Ziel der IG Metall ist es, gemeinsam mit den betrieblichen Kolleg*innen die Voraussetzungen für eine gute und erfolgreiche Wahl der SBV mit hoher Wahlbeteiligung zu schaffen. Zudem wird in Betrieben, in denen derzeit eine Schwerbehindertenvertretungen nicht vorhanden ist, gemeinsam mit Betriebsräten in einem Clearingprozess die Neugründung von Schwerbehindertenvertretungen geprüft.

Eine SBV wird in den Betrieben gewählt, in denen mindestens fünf Wahlberechtigte, das heißt schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind.