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Im Arbeitsrecht ging es oft um Kündigungen oder Zahlungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis — Aber auch Weiterbeschäftigung, Zwangsvollstreckungen, Abmahnungen und Urlaub waren Gegenstände der Klagen.
Beim Sozialrecht handelte es sich oft um Ansprüche auf Arbeitslosen–oder Bürgergeld. Weitere Themen der Klagen waren unter anderem die Anerkennung der Schwerbehinderung, Ansprüche aus einer Altersversorgung oder gegenüber der Krankenversicherung sowie die Anerkennung einer Erwerbsminderung.
Insgesamt erstritten unsere Jurist*innen der DGB Rechtsschutz GmbH 470.145,97 Euro, davon 284.425,26 Euro im Arbeitsrecht und 185.720,71 Euro im Sozialrecht. Nicht alle Fälle landen allerdings vor den Gerichten. Häufig gelingt es, dass die Parteien sich außergerichtlich einigen.