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Tarifpolitik
Weinig Grecon: 3,5 Prozent Entgelterhöhung zum 1. Juni
Die Einkommen für die Beschäftigten bei Weinig Grecon steigen ab 1. Juni 2025 um 3,5 Prozent; die Ausbildungsvergütungen werden um 120,00 Euro brutto je Ausbildungsjahr angehoben.
Ein weiterer Bestandteil des Tarifabschlusses ist die Erhöhung de zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes. Für die Lohn- und Gehaltsempfänger beträgt es ab diesem Jahr 2025 97,37 Euro brutto je Urlaubstag; für die Auszubildenden 28,00 Euro brutto je Urlaubstag.
Bereits zu Beginn des Jahres waren die Löhne und Gehälter um 5 Prozent und die Ausbildungsvergütungen um 120,00 Euro brutto tabellenwirksam erhöht worden. 2024 hatten die Beschäftigten zusätzlich zu ihrer jeweiligen laufenden Arbeits- bzw. Ausbildungsvergütung eine Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EstG (IAP) erhalten:
Vollzeitbeschäftigte hatten eine IAP in Höhe von 3.000,00 Euro erhalten.
Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte wurde die IAP anteilig im Verhältnis ihrer wöchentlichen Arbeitszeit zu der tariflichen Arbeitszeit gewährt.
Beschäftigte in Alterszeit bekamen eine IAP in Höhe von 50 % des vorgenannt geregelten Anspruchs.
Beschäftigte, die zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Entgeltfortzahlung waren, hatten eine IAP in Höhe von 75% des eingangs genannten Anspruchs bekommen. Für die Auszubildenden belief sich die IAP auf 1.000,00 Euro. Die Auszahlung der IAP war jeweils in drei Beträgen ausgezahlt worden.
Die Lohn- und Gehaltstarifverträge können mit einer Frist von einem Monat, erstmals zum 31. März 2026, gekündigt werden.