Tarifpolitik Mehr Einkommen für Beschäftigte im SHK-Handwerk

Eine tabellenwirksame Entgelterhöhung und eine Einmalzahlung werden zu Beginn des neuen Jahres wirksam.

Symbolfoto SHK-Handwerk

1. Januar 2026 1. Januar 2026 |
Aktualisiert am 31. Dezember 2025 31. Dezember 2025


Ein erster Teil des Verhandlungsergebnisses aus dem September 2025 kommt nun bei den Beschäftigten im  SHK- Handwerk an. Die Einkommen steigen ab dem 1. Januar 2026 um 2,5 Prozent. Zudem erhalten sie ebenfalls im Januar eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro brutto. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Januar 2026 tabellenwirksam: Plus 25 Euro im 1. und 2. Ausbildungsjahr, plus 40 Euro im 3. und 4. Ausbildungsjahr.

Auch die Rufbereitschaft wird zukünftig fairer vergütet: Ab 1. Januar 2026 beträgt die Pauschale 25 Prozent der Ecklohngruppe 5 (Erhöhung von bislang 1,92 €/Stunde auf 5,82 €/Stunde).

Zum 1. Oktober 2026 steht eine weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,9 Prozent an. Die Vergütungen der Auszubildenden werden ebenfalls angehoben.

Der Tarifabschluss gilt für alle Lohn- und Gehaltsempfänger im niedersächsischen SHK-Handwerk und läuft bis zum 30. September 2027.