Tarifpolitik Leiharbeit Tarif

Neuer DGB-Entgelttarifvertrag für Leihbeschäftigte

1000 Leihbeschäftigte demonstrieren für Inflationsausgleichsprämie in München

1. Januar 2026 1. Januar 2026 |
Aktualisiert am 31. Dezember 2025 31. Dezember 2025


Ab 1. Januar 2026 gilt ein neuer Entgelttarifvertrag zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP). In drei Erhöhungsschritten gibt es mehr Geld für die Beschäftigten in Leiharbeit. Mit den Tariferhöhungen steigen außerdem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Mitgliedervorteil.

Das Verhandlungsergebnis war am 12. September 2025 zwischen dem DGB und dem GVP erzielt worden. Der erste Teil des Tarifabschlusses kommt nun zum Tragen:

  • Die Entgelte der Beschäftigten steigen zum 1. Januar 2026 um 2,99 Prozent.
  • Die zweite Erhöhung der Entgelte erfolgt zum 1. September 2026 um weitere 2,5 Prozent. Die dritte Entgelterhöhung um weitere 3,5 Prozent tritt ab dem 1. April 2027 in Kraft.
  • Auch das Urlaubsgeld (im Juni eines Kalenderjahres), das Weihnachtsgeld (im November) und der Mitgliedervorteil (dieser erhöht das Urlaubs- und Weihnachtsgeld exklusiv für Mitglieder) werden um diese Prozentwerte erhöht.

Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis 30. September 2027.

Quelle: IG Metall Vorstand, Ressort Tarifrecht und Tarifarchiv vom 24. November 2025.